Kirchgemeindeversammlung
Die Gesamtheit der Stimmberechtigten in der Kirchgemeinde wird als Kirchgemeindeversammlung bezeichnet. Die Stimmberechtigten üben ihr Recht aus in der gleichnamigen Zusammenkunft, der Kirchgemeindeversammlung oder an der Urne (Kirchenordnung, Art. 156).
Die Aufgaben (Kirchenordnung, Art. 157) der Kirchgemeindeversammlung umfassen unter anderem:
- Erlass und Änderung der Kirchgemeindeordnung,
- Entgegennahme des Jahresberichtes der Kirchenpflege,
- Abnahme der Jahresrechnung,
- Festlegung von Budget und Steuerfuss
- Wahl der Mitglieder in die Kirchenpflege, die Rechnungsprüfungskommission und die Pfarrwahlkommission sowie der Präsidentin oder des Präsidenten der entsprechenden Behörde.
Ordentlich angesetzt sind Kirchgemeindeversammlungen im Frühjahr (Abnahme der Rechnung) und im Herbst (Budget). Je nach Bedarf können auch ausserordentliche Versammlungen einberufen werden.
(Rechtsquelle: Kirchenordnung).
Es finden jedes Jahr zwei Kirchgemeindeversammlungen statt: Im Frühling/Sommer mit dem Schwerpunkt Jahresrechnung und Winter mit dem Schwerpunkt Voranschlag.
Beschlussfassung der Kirchgemeindeversammlung vom 11. Juni 2026:
1. Genehmigung Jahresrechnung 2025
2. Wahl in die Rechnungsprüfungskommission für die Amtszeit 2026-2030 von:
Jasmin Spitznagel (bisher), Franziska Hochholdinger (bisher), Jeannette Schmid (bisher).
Als Präsidentin wurde Jeannette Schmid gewählt.
3. Kenntnisnahme Jahresbericht 2025
Das Versammlungsprotokoll liegt ab 19. Juni 2026 während 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten in der Einwohnerkontrolle des Gemeindehauses Rümlang auf.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder unangemessener Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tage, von der Veröffentlichung an gerechnet, sowie gegen das Protokoll innert 30 Tage von dessen Auflage an gerechnet schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Dielsdorf, Eberhard Walther, Präsident, Neuwiesstrasse 7, 8113 Boppelsen, erhoben werden.
Evangelisch-reformierte Kirchgenpflege Rümlang
Rümlang, 19. Juni 2026