Die Gesamtheit der Stimmberechtigten in der Kirchgemeinde wird als Kirchgemeindeversammlung bezeichnet. Die Stimmberechtigten üben ihr Recht aus in der gleichnamigen Zusammenkunft, der Kirchgemeindeversammlung oder an der Urne (Kirchenordnung, Art. 156)
Die Aufgaben (Kirchenordnung, Art. 157) der Kirchgemeindeversammlung umfassen unter anderem:
Erlass und Änderung der Kirchgemeindeordnung,
Entgegennahme des Jahresberichtes der Kirchenpflege,
Abnahme der Jahresrechnung,
Festlegung von Budget und Steuerfuss
Wahl der Mitglieder in die Kirchenpflege, die Rechnungsprüfungskommission und die Pfarrwahlkommission sowie der Präsidentin oder des Präsidenten der entsprechenden Behörde.
Ordentlich angesetzt sind Kirchgemeindeversammlungen im Frühjahr (Abnahme der Rechnung) und im Herbst (Budget). Je nach Bedarf können auch ausserordentliche Versammlungen einberufen werden.
(Rechtsquelle: Kirchenordnung)
Es finden jedes Jahr zwei Kirchgemeindeversammlungen statt: Im Frühling/Sommer mit dem Schwerpunkt Jahresrechnung und Winter mit dem Schwerpunkt Voranschlag.
Das Sekretariat bleibt vom 20. bis 27. März 2023 geschlossen. Ab Dienstag, 28. März sind wir gerne zu den ausgeschriebenen Öffnungszeiten wieder für Sie da. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Personen.
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